THG Quote beantragen

Verdienen Sie mit Ihrem Elektrofahrzeug bis zu 309,40 €

Für alle Elektrofahrzeuge fördert die Bundesregierung die Reduktion von CO₂ durch die sogenannte THG-Quote. Elli2 ist als Anbieter von Energielösungen eine 100%ige Tochter des Volkswagen Konzerns. Daher kann der Elli Treibhausgasminderungsquoten Service Sie hierbei unterstützen – Sie verkaufen2 Ihre THG-Quote an Elli und erhalten im Gegenzug eine attraktive Prämie1.

So einfach geht es: Elektroauto registrieren und Prämie1 sichern.

  1. Sie wählen Ihren Standort und Marke aus
  2. Wählen Ihre Wunschprämie aus
  3. Laden Ihren Fahrzeugschein hoch
  4. ergänzen Persönliche Daten 
  5. Fertig! Entspannt auf die Prämie freuen

Mit Wunschprämie für nachhaltigere Mobilität belohnt werden!

Als Halter eines Elektroautos stehen Ihnen Erlöse aufgrund der CO₂-Einsparungen des Fahrzeugs zu. Diese stammen aus Zahlungen der Mineralölkonzerne, die ihre CO₂-Emissionen ausgleichen müssen. Dazu kaufen sie unter anderem Zertifikate alternativer Krafstoffe, wie Ladestrom. In Deutschland ist dies mit der sogenannten Treibhausgas (THG)-Quote geregelt. Durch uns können Sie daran teilhaben. Wir regeln die komplette Abwicklung mit den Behörden für Sie.

1 Aktuell gesicherter Prämienbetrag. Die zukünftige Entwicklung unterliegt den Schwankungen des Marktpreises.
2 Ihr Vertrags- und Ansprechpartner ist die Volkswagen Group Charging GmbH (Elli), Mollstraße 1, 10178 Berlin
Nach Abschluss eines THG Quoten-Vertrages mit der Volkswagen Group Charging GmbH kümmert sich diese um die Bescheinigung der THG-Quote des auf Sie zugelassenen vollelektrischen Fahrzeugs i.S.d. § 2 Abs. 2 der 38. BImSchV durch das Umweltbundesamt und vermarktet die zertifizierte THG-Quote im Anschluss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an quotenpflichtige Unternehmen. Nach Bescheinigung der abgetretenen THG-Quote durch das Bundesumweltamt und deren Bestätigung erhalten Sie im Gegenzug von der ELLI Group GmbH die von Ihnen gewählte Prämie laut THG Quoten-Vertrag (z.B. Auszahlung, Gutschein, Gutschrift ). Während der Vertragslaufzeit darf kein Dritter mit der Vermarktung der THG-Quote beauftragt werden und die Prämie laut THG-Quoten-Vertrag kann nur einmal pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Die Mindestlaufzeit des THG Quoten-Vertrag beträgt 12 Monaten nach Vertragsabschluss . Diese verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Danach kann der THG Quoten-Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. Weitere Voraussetzungen und alle weiteren Informationen und Konditionen entnehmen Sie den AGBs und Datenschutzbestimmungen von Elli.

THG Quoten

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. 


Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 


Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.  


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